dass gewerbliche Besteller bei einem Warenwert über DM 200 die gesetzliche Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzugs geltend machen können
Na da ist Müller ja mal richtig aktuell …
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dass gewerbliche Besteller bei einem Warenwert über DM 200 die gesetzliche Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzugs geltend machen können
Na da ist Müller ja mal richtig aktuell …