“Kopftuchstreit”

Am Mittwochmorgen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die muslimische Grundschullehrererin Fereshta Ludin ihr Kopftuch im Klassenzimmer einer staatlichen Schule nicht abnehmen muss (Spiegel)
Ja, ich weiß, man kann es kontrovers sehen … In der Türkei ist Lehrerinnen untersagt mit Kopftuch zu unterrichten; in Schweden ist es den Behörden egal und in Deutschland dürfen sie es jetzt. Meinung? Richtig.
Klar, das Tragen eines Kopftuches ist keine Pflicht, sondern eine „Regel“ – ein kleiner Unterschied. Und ich kann sicherlich auch diejenigen verstehen, die sich gegen eine „Religionsdarbietung“ und die Wahrung der (religiösen) Neutralität an Schulen aussprechen. Jedoch: Solange hierzulande noch Kreuze in Klassenzimmern hängen und Lehrer Kreuze an Ketten tragen dürfen sollte eine Lehrerin auch Kopftuch tragen dürfen. Wo bitte liegt schliesslich der Unterschied?

Jetzt ist mal wieder der Gesetzgeber gefragt, denn: Nicht Behörden und Gerichte sollten über die Kopftuchfrage entscheiden, sondern der Gesetzgeber.
Damit windet sich das Verfassungsgericht auch ein wenig heraus; den grundsätzlich kann der Gesetzgeber jetzt auch das Tragen eines Kopftuches per Gesetz verbieten.
Die Farce ist also eigentlich noch nicht am Ende …

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13 Kommentare

  1. 1) Nein, sicherlich nicht. Das war als „Blick über den Tellerrand“ gedacht 🙂

    2) Ok, sehe ich – auch nach einer Diskussion „offline“ mit meiner Liebsten – ein – zumindest das Prinzip ist unterschiedlich (über die Wirkung läßt sich streiten). Auch wenn in Bayern morgens teilweise noch gebetet wird 🙂

    Gleiches Prinzip wie das Kopftuch ist aber auf jeden Fall derjenige Lehrer, der ein Kreuz als Kette oder einen Aufkleber auf seinem Koffer hat. Ebenfalls das „persönliche Bekenntnis eines Menschen“ :o)
    Korrekt?
    Dann müssten wir – sobald Kopftücher verboten würden – auch derlei Symbole verbieten …

  2. Naja, es darf wohl davon ausgegangen werden, das die Ländergesetzgeber von derlei Unsinn unterlassen. (Vielleicht unterstelle ich da aber auch zuviel Vernunft und Badenwürtemberg hat Lust, noch mal nach Karlsruhe zitiert zu werden.)

  3. soviel dazu … 😐

    Jetzt braucht nur wieder jemand zu klagen; und man steht wieder an der gleichen Frage: Was wiegt höher: Die Neutralität der Schule oder die persönliche Religionsausübung, Nicht-Diskriminierung und freie Berufswahl. … darf ich tippen?

    Siehe auch die Umfrage auf SPIEGEL.

  4. nur 3 Dinge:

    was in der Türkei erlaubt oder nicht erlaubt ist, ist jedenfalls kein Maßstab dafür, was in D erlaubt oder nicht erlaubt ist (ich verstehe nicht, was dieses oft angeführte Argument überhaupt soll)

    Das BVerfG hat heute u.a. ausgeführt (ich rekapituliere das jetzt aus dem Kopf, weil der Text noch nicht vorliegt), dass ein staatliches Gebot, religiöse Symbole in Klassenzimmern anzubringen nicht vergleichbar ist mit dem Grad der Freiheit, den der Staat seinen Lehrern in Fragen religiöser Bekenntnisse zugesteht. Von dem einen auf das andere zu schließen geht also auch nicht.

    Dass der Schwarze Peter zum Gesetzgeber geschoben wurde, stimmt. Aber da gehört er auch hin.

    —–

  5. 1) Natürlich ist es kein Maßstab; nur weil in den USA jeder Waffen trägt will ich das hierzulande nicht. Es ist immo aber eine Orientierung.

    2) _Ich_ – rein subjektiv – frage mich aber wo der Unterschied liegt. Wo liegt der Unterschied ob meine Lehrerin/Erzieherin ein Kopftuch hat und wir darüber reden; oder ob über der Tür ein Kreuz hängt und wir darüber reden?
    Herr Rektor läßt Kreuze aufhängen; Frau Lehrerin trägt Kopftuch. Ich weiß wirklich nicht wo da der elementare Unterschied im Bezug auf die Glaubensäußerung ist!
    Natürlich stellt sich die Frage wo dann eine Religionsäußerung anfängt und aufhört; deshalb sollten vielleicht wirklich alle Schulen neutral sein – keine Kreuze, keine Kopftücher …

    3) Klar gehört er zum Gesetzgeber der eine Regelung treffen sollte. Das war auch kein Vorwurf an das Gericht.

  6. 1) wir sollten uns also in Fragen Demokratie, Rechtsstaat, Grundrechten etc. an der Türkei orientieren? 😉

    2) doch doch, da ist schon ein feiner, imho nicht unwichtiger Unterschied: einmal lässt der Staat selber ein rel. Symbol aufhängen, weshalb die Wirkung, die davon ausgeht unmittelbar ihm zurechenbar ist. Beim Kopftuch (sofern man davon ausgeht, dass davon eine „Wirkung“ im Sinne einer rel. Beeinflussung ausgeht) handelt es sich um das persönliche Bekenntnis eines Menschen (dass von dessen Arbeitgeber, dem Staat, ggf. toleriert wird). Da kann man schon differenzieren, und sollte man auch, denke ich.

  7. Ich denke, dass die Lehrerin/ der Lehrer tragen sollten was sie möchten. Kopftuch als Teil der Religionsausübung oder Accessoir ist völlig gleich, solange sie kompetent sind und im Stande, mir etwas zu vermitteln. Und mal ehrlich, ich als Schüler wäre froh, wenn mehr Lehrer/innen Kopftücher trügen, dann müsste man bisweilen ihr Gesicht nicht ertragen.

  8. Also ich weiß nicht was die ewige Diskussion um dieses Kopftuch soll? Ist denn eigentlich überhaupt geklärt ob das Kopftuch ein Religiöses Symbol ist oder nicht. Klar kann man einfach sagen das gehört zur Religion, allerdings ist es genau deshalb in der Türkei an staatlichen Schulen verboten, weil es die politischen Gesinnung wiederspiegelt. Da ist doch wirklich die Frage anzubringen, wenn ein Muslimischer Staat das Kopftuch als politisches Symbol ansieht, wieso ist es dann bei uns ein Religionssymbol???

  9. ich glaube das dieses problem nur durch ein „Abwiegen“ von Argumenten im Bezug auf ihre Tragweite und „Wichtigkeit“ gelöst werden kann. Es gibt sowohl stichhaltige Argumente für ein Kopftuchverbot ( z.B.:Neutralitätsgebot, Unterdrückung der Frau etc.), als auch gegen ein Kopftuchverbot (z.B.: Glaubensfreiheit, Gleichbehandlung von Religionen, etc.). Deshalb bringt es nichts sich gegenseitig mit Argumenten dafür oder dagegen zu bewerfen da einzig und allein eine gewichtung der argumente ein resultat erzielen kann. aber mal im ernst, wie soll so ein gesetz fuer ein kopftuchverbot in der praxis durchgesetzt werden? die kopftuchtragende lehrerin bezeichnet das kopftuch als modischen Gegenstand und das gesetz ist entkräftet, denn ich glaube nich, dass ein gesetz existiert, dass ein tragen von modischen kopfbedeckungen in schulen verbietet, oder? Wir sehen ja wie in der Tuerkei studentinnen einfach perücken tragen und das Gesetz umgehen, dass studentinnen verbietet ein kpftuch an unis zu tragen.

  10. Meine meinung nach man sollte alle Religionsfreiheit geniessen. Es ist eine teil unsere Grundrechts.
    Ich personlich finde das man muss eine klarheit schaffen über der bedeutung des kopftuches. Wird das als Politisch gesehen oder als Religionssymbol?
    Man kann sagen das das tragen des Kopftuches als aktive ausübung des Religions gesehen,und manchmal das ist mit der Politik eng verbunden.
    Jetz komme ich zu der Frage ob das tragen eines kopftuches bei die Lehrerin an schulen erlaubt werden muss oder nicht.
    Es ist sicherlich eine frage des Grundrechts.
    Personlich bin ich dagegen des tragens eines Kopftuches an die Schulen aus folgenden grund. Die religions neutralitat muss erhalten bleiben.Man darf nicht das vergessen. Sicherlich kommt die satz“Wenn kopftuch verboten wird dann muss man auch die Kreuz von die Schule verbotten.“ Das ist aber nicht möglich weil wir leben im eine Christliche land. Das kreuz an die Schule für die/der Schuler/rin wird nicht beachtet und als neutral gesehen.
    Mit andere worten es spielt keine rolle ob der kreuz an wand hängt oder nicht.
    Man sagt wir sollen toleranz zeigen und das Acceptieren. Aber man muss bedenken „Wie viel toleranz unsere geselschaft tragen kann“.
    Man muss nicht nur vom eine seite toleranz verlagen,aber vom die andere seite muss auch toleranz gezeigt wird.
    Sehen wir die situation umgekehrt. Ich lebe im eine islamische stadt und besuche eine islamische schule. Wird erlaubt das Kreuz an die wand Hängen als symbol meines Religions? Wird die religionsfreiheit respektiert?
    Die antwort kann ich nicht geben weil ich in eine Christliche land leben und nicht an eine islamische.
    Dass Islam in Deutchland ist acceptiert und Respektiert. z.b.“ Moscheen, schulen und und und“.
    Man muss auch kompromisse schliessen und das Acceptieren.
    weil das ist eine grosse Thema muss ich an diese stelle enden.
    Ich will und ich hoffe das mein kommentar nicht als verletzent angenommen wird.Schliesslich wir leben in eine Demokratische land und Jeder hat das recht seine meinung zu aussern.
    Im diese sinne viele dank

  11. Ich finde diesen ganzen Kopftuchstreit Unsinn. Denn das Kopftuch gehört nach meiner Ansicht her verboten. Es kann nicht sein, das in der Türkei, an offenen
    Schulen Kopftücher verboten sind, und hier zu Lande sich darüber gestritten wird. Ich war selber schon drei mal in der Türkei, und dort, läuft in der Stadt keiner mit einem Kopftuch rum, denn dort ist es sogar nicht einmal angesehen (nach meiner eigenen befragung Türkischer Bürger).

  12. Ich bin mir nicht so sicher, was meine meinung ist. Einerseits ist es mir völlig egal, ob jemand ein kopftuch trägt, oder nicht, aber warum sollte sie es denn tragen dürfen, wenn es sogar im ‚ursprungsland‘ der religion verboten ist? Übrigens habe ich ziemlich wenig ahnung von der ganzen sache und muss ein referat darüber halten. Könnte mir da vielleich eine/r helfen? Mit infos und so? Wäre total nett, ehrlich!

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