Ladenschluss? Klar!

Warum auch den Konsumenten mit Freiheiten verwöhnen, die er in anderen (auch europäischen Ländern) schon lange hat:

Die seit einem Jahr geltenden Ladenschlusszeiten sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen eine Verfassungsbeschwerde des Kaufhof-Konzerns, die sich gegen das generelle Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen und gegen die Beschränkung der Öffnung an Samstagen auf 20.00 Uhr wandte.

Und:

In der Frage der Beschränkung der Ladenöffnungszeiten auf 20.00 Uhr während der Werktage war das Richtergremium dagegen gespalten. Vier Richter sind der Ansicht, dass diese Beschränkung nicht mehr gerechtfertigt ist. Da für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit aber die Mehrheit der acht Richterstimmen notwendig ist, blieb die Beschwerde der Kaufhof auch in dieser Hinsicht erfolglos.

Und nun? Machen wir das Ganze bald wohl nochmal mit anderen Teilnehmern?

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