Foren-Betreiber haftet für verspätete Entfernung von rechtswidrigen Inhalten:
Das Argument des Forenbetreibers, er habe wegen Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, sei unerheblich, so das Gericht: „Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten.“
Also:
Packst Du Deine Urlaubssachen,
Vergiss Dein Blog nicht dicht zu machen.
(schlecht gereimt ist halb gewonnen)
Letzlich bedarf es doch aber nicht erst dieses Urteils, denn gemäß § 11 des Teledienstegesetzes ist ein Website-Betreiber zwar nicht dazu verpflichtet Kommentare auf rechtliche Aspekte zu prüfen, muss aber bei Hinweisen auf mögliche rechtswidrige Inhalte reagieren und diese ggf. entfernen.
Das ‚harte‘ an diesem Fall ist die 24-Stunden-Frist die hier gesetzt wurde und die Erklärung des Betreibers, wegen Abwesenheit nicht rechtzeitig handeln zu können. Die Fristsetzung für eine Entfernung solcher Inhalte dürfte sicherlich Fallabhängig entsprechend der Schwere der Rechtswidrigkeit sein … Ehrlich gesagt finde ich den Paragraph durchaus fair, wer ein Forum, Weblog, o.ä. betreibt muss sich dann halt im Urlaub um einen Aufpasser bemühen …
Da kommt mir eine Geschäftsidee … 😉
Es ist Versform, mit der richtigen Betonung ergibt sich auch die richtige Bedeutung. Und aus dem Zusammenhang sollte sich dann auch ergeben, dass nicht gemeint ist, das Blog *nicht* nicht dicht zu machen, sondern das Blog dicht zu machen …
Korrekt wäre wohl:
Packst Du Deine Urlaubssachen,
Vergiss Dein Blog nicht, dicht zu machen.
>> Packst Du Deine Urlaubssachen, Vergiss Dein Blog nicht, dicht zu machen.
Oder besser,
Packst du deine Urlaubssachen, vergiss es nicht, mich einzustellen 😀
Herr Gigold, wollen Sie denn Blogsitter werden?
Während meines Umzuges könnte ich so einen Blogsitter gebrauchen. Wollen Sie?
Moin Moin
Soll es wirklich heißen: „Vergiss Dein Blog nicht dicht zu machen.“ ?
Ist nicht viel eher gemeint: „Vergiss nicht Dein Blog dicht zu machen.“ ?
Inhaltlich sind das zwei komplett unterschiedliche Aussagen.
LG Peter
Wie gesagt finde ich die 24 Stundenfrist auch zu hart, man kann den PC so gesehen nicht einmal ein Wochenende aus lassen … Und das ist dann imho wirklich sehr weit an der Realität vorbeigeschossen …
Das Urteil ist leider an der Realität vorbeigeschossen …
Denn hier ging der Richter von der Sendezeit aus. Hin und wieder gehen auch Mails verloren – oder dauern auch mal eine Woche, weil sie durch die halbe Welt gereist ist …
blogsitter… ohje
leute
get a life!
😉
aber im ernst: die richter haben einerseits schon recht, andererseits ist eine 24 H-frist schon happig…
Ich habe jetzt einen Blogsitter.
Gelesen. Glückwunsch … 😉
Nur jetzt ist der Blogsitter verschwunden.
blogsitter.net ermöglicht bloggern die schwierige Findung eines geeigneten „babysitters“ für Ihren blog.
Jemand der dieselben Fähigkeiten im Themenbereich des blogs hat und die passende Sprache spricht.
Es werden Menschen über eine Internetplattform zusammengebracht,
die sich im Netz ansonsten nur sehr schwer finden würden.
Da blogs nicht lange alleine gelassen werden können
(Wer nicht updatet – stirbt!) und die Qualität des geposteten Contents ebenfalls überlebenswichtig für den blog ist,
sind blogsitter von enormer Wichtigkeit für die blogosphere.
blogsitter.net organisiert diese und gibt bloggern die Möglichkeit mehr über diese zu erfahren bevor sie
mit der vertrauensvollen Aufgabe des blogsittens betraut werden.