Pressemitteilungen an Blogger

Mal nebenbei erwähnt:

Die Versendung einer Pressemitteilung an den Betreiber eines Weblogs ohne vorherigen Geschäftskontakt ist als E-Mail-Spam einzuordnen und damit unzulässig, wenn die Mitteilung in keinem konkreten Kontext zum Thema des Weblogs steht.

LG Berlin, Beschluß vom 01.06.2006, Az: 15 O 389/06 *

Nur, weil ich hier mittlerweile sogar im Presseverteiler der PETA stehe …

* Auch wenn es in Deutschland imho keine „Urteile sind Gesetze“-Linie gibt und jedes Gericht anders entscheiden kann. Für hartnäckige Fälle ist ein Hinweis auf ein bereits vorhandenes Urteil vielleicht brauchbar. —–

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