Mal nebenbei erwähnt:
Die Versendung einer Pressemitteilung an den Betreiber eines Weblogs ohne vorherigen Geschäftskontakt ist als E-Mail-Spam einzuordnen und damit unzulässig, wenn die Mitteilung in keinem konkreten Kontext zum Thema des Weblogs steht.
LG Berlin, Beschluß vom 01.06.2006, Az: 15 O 389/06 *
Nur, weil ich hier mittlerweile sogar im Presseverteiler der PETA stehe …
* Auch wenn es in Deutschland imho keine „Urteile sind Gesetze“-Linie gibt und jedes Gericht anders entscheiden kann. Für hartnäckige Fälle ist ein Hinweis auf ein bereits vorhandenes Urteil vielleicht brauchbar. —–