Meine Rede

Lesen: hier, hier, hier und hier hin.
Nach meinem Rechtsverständnis ist es vollkommen legetim jemanden zu sagen „lass das“, wenn derjenige einen Link auf einen illegal im Netz befindlichen Text setzt. Joerg kann mir nicht erzählen, dass er sich dessen nicht bewusst war!
Das es sicherlich auch eine freundliche Mail mit der Bitte um Rücknahme des Links getan hätte, ist ebenso eine andere Sache wie die Rechtswirksamkeit der Abmahnung.
Wer hier und jetzt aber sagt dass damit die gesamte Praxis des Webloggens in Frage gestellt ist, der hat KEINE Ahnung was da eigentlich passiert ist!
Verweise auf illegale Inhalte sind doch nicht erst seit gestern rechtswidrig!
Also bitte, beruhigt Euch wieder! Calm down!
Überlegt mal, um was es hier eigentlich geht …

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10 Kommentare

  1. Ich halte es für äußerst problematisch, daß Links auf verbotene Inhalte selber verboten sind. Zum einen bringt das einen nicht zu schaffenden Wartungsaufwand mit sich (ich brauche nur ein Hakenkreuz auf meinem Weblog zu plazieren und schon seid Ihr Weblogger die Ihr auf mich linkt alle dran), zum anderen ist es durchaus möglich, etwas zu verlinken, ohne es zu befürworten. Im Gegenteil, Kritik an verbotenen Aktivitäten wird durch diese Regelung ausgehebelt, da ich nicht mehr z.B. auf Nazi-Websites hinweisen darf. Dieses Gesetz gehört ersatzlos gestrichen und seine Anwendung (wie in diesem Fall) aufs schärfste kritisiert.

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  2. >>Verweise auf illegale Inhalte sind doch nicht erst seit gestern rechtswidrig!

    Ach. Hat das Landgericht Hamburg das so festgelegt? Oder habt Ihr in Deutschland ein anderes Internet als der Rest der Welt? Solange ein Link auf „illegale“ Inhalte (was immer das sein mag) als solcher gekennzeichnet ist, wird sich in den USA kaum ein Richter finden, der den Verlinker verknackt.
    —–

  3. Um mich selbst noch etwas klarer auszudrücken: Die zivilrechtliche Haftung ist natürlich etwas ganz anderes – und wie der Fall OJ Simpson zeigt, kann ein Urteil in einem Zivilrechtsprozeß viel deutlichere Folgen als ein strafrechtliches haben.

  4. Weder der S-Verlag noch der SW-Reiter sitzen in den USA – was also interessiert in diesem Zusammenhang die (für mich ohnehin fragwürdige) US-amerikanische Rechtspraxis?

  5. Thomas, das Kompliment „keine Ahnung zu haben, worum es eigentlich geht“ beziehe ich dann mal auf mich und gebe es dir, in aller Freundschaft, zurück. Ich würde sagen, damit wären wir quitt und könnten wieder sachlich werden, o.k.?

  6. Das Hamburger Landesgericht sagt: „<cite>Wer wissentlich illegales Handeln anderer toleriert oder sogar unterstützt, kann sich durch eine plumpe Äußerung „Damit habe ich nichts zu tun“ nicht aus der Verantwortung stehlen!</cite>

    Siehe hierzu auch „Sinn u. Unsinn des Disclaimer“ und „Warum Disclaimer dem Netz schaden“ hier

  7. <cite>“keine Ahnung zu haben, worum es eigentlich geht“ beziehe ich dann mal auf mich und gebe es dir, in aller Freundschaft, zurück.</cite>
    Danke emot/biggrin4.gif
    Nein, im Ernst, ich hab mehr als einmal betont, ich lasse mich gern eines besseren Belehren. Bisher hat aber _NIEMAND_ was rechtlich eindeutiges zu dieser Sachlage ausgesagt. Und solange wir und hier immer noch mit Einträgen à la „Hörensagen“, „Rechtsschnippseln“ und „Ich hab keine Ahnung, aber …“ bombardieren ist das Blödsinnig.
    Ich bin auf jeden Fall an einer Klärung interessiert, auch wenn sie mich eines Besseren belehren sollte und mir erklären kann, dass es halt nicht rechtswidrig ist, weil …

    Ich hab nur meine Meinung geäussert, und wollte eigentlich nurmal klar machen, dass manche vielleicht erstmal überlegen sollten … Ich habe überlegt, und obige Meinung ist meine Auffassung …

  8. „Das Hamburger Landesgericht sagt: usw“
    Nein, das sagt der Autor des Artikels, er meint es nur dem Urteil so entnommen zu haben. (Er schreibt, das LG habe damit den gesunden Menschenverstand bestätigt.)
    Und selbst verständlich bist du für eigene Handlungen verantwortlich, wenn du damit fremde illegale Handlungen unterstützt, nur sehe ich eben in einem Link keine Unterstützung der verlinkten Inhalte, das widerspricht IMHO(!) der technischen Natur des Links als Verweis (Und geklärt ist diese Frage eben noch nicht. Also ist es für Juristen und Nichtjuristen erlaubt, wenn nicht gefordert, wie diese Frage vernünftigerweise zu regeln wäre. Und wenn da nicht kompetente Stimmen aus dem Internet selbst kommen, dann es entscheidet es am Ende das LG Hamburg oder sonstwer im Sinne freiherrlicher Abmahnbarone. Dann mache ich meine Seite allerdings dicht.)

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