Kopftuch

Ach, und: Für diesen hochdämmlichen „Kopftuch-Streit“ sollte Baden-Württemberg eigentlich mit Ignoranz und Schmähbriefen überzogen werden!
Wenn einer der wichtigsten Punkte des deutschen Grundgesetz auf welches wir zurecht stolz sind – nämlich Artikel 3, in dem es heisst: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. – in der Debatte steht – aus vollkommen aberwitzigen Gründen! – und einer der Verfassungsrichter davon redet, das Grundgesetz müsse jetzt als Folge der Migration und ?differenter Kulturen? [..] in die Zeit gestellt werden, frage ich mich: Warum nicht gleich zurück ins alte Rom? Lasst uns ein paar Löwen aus den Zoos in die Sportarenen holen …

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10 Kommentare

  1. Nicht einmal in der Türkei dürfen Lehrerinnen Kopftücher tragen!

    Was die da gemacht hat ist eine Sauerei! Auf Kosten meiner Steuergelder sich vors oberste Gericht nach Karlsruhe zu klagen.

    Ich bin empört!

  2. Ob Lehrerinnen in der Türkei Kopftücher tragen ist mir egal – es geht um Statuten in Deutschland, nicht in der Türkei!

    Herrgott, was bitte soll passieren, wenn eine Lehrerin mit Kopftuch unterrichtet?
    Demnächst verbieten wir christlichen Lehrern einen entsprechenden Aufkleber auf dem Aktenkoffer?

    Wenn Du Dich über die „Verschwendung“ von Steuergeldern aufregst, die ausgegeben werden um über unser Grundgesetz zu diskutieren, bekommst Du garantiert einen Herzanffall, wenn Du Dir mal die Besoldung von Bundestagsabgeordneten anschaust, oder?

  3. seit wann sind kruzifixe denn verboten?

    also bei uns (97)wurde noch jeden morgen gebetet und da hing in jedem zimmer selbst aufm klo in der schule nen kruzifix

    und vor nen jahr wo ich meine alte schule besucht hab, hingen immer noch welche da. aber im allgäu läuft eh alles anders 😉

  4. an Johannes Einwand mit dem Kruzix hatte ich auch spontan denken müssen, es ist schon irgendwie das gleiche. Ich bin noch unentschieden, wie ich das Urteil finden soll.

  5. > Andererseits wurden auch Kruzifixe in bayerischen Klassenzimmern verboten.

    … was auch nichts mit der religiösen Anschauung _einer Einzelperson_ – wie in diesem Fall – zu tun hat …

  6. nur bei dem kruzifix geht es um ein gebäude und nicht um die ausübung des glaubens einer person

    es würde ja auch niemanden verbieten ein kreuz als anhänger um den hals zu tragen

  7. ich sehe auch einen unterschied zwischen staatlicher auflage, religiöse symbole zur schau zu stellen und dem privaten wunsch, dasselbe zu tun. traurig, dass es überhaupt zu dieser verhandlung kommen muss.

    im übrigen ist das aufhängen von kruzifixen durchaus nicht verboten, in besagtem urteil ging es darum, ob der freistaat bayern das aufhängen vorschreiben darf.

  8. @Semi: das Kreuz am Hals ist ja normalerweise ein bißchen was kleiner als das an der Wand 😉
    Im Ernst: das Gemeinsame an beiden Sachverhalten ist die visuelle Konfrontation (so nenn ich das jetzt mal) von Kindern & Jugendlichen mit religiösen Symbolen in einer weltanschaulich neutralen Einrichtung.
    Aber trotzdem habt ihr recht wenn ihr sagt, dass es traurig ist, dass das überhaupt für irgendwen ein Problem ist. Ist es aber nun mal leider und deswegen müssen sich Verfassungsrichter Gedanken drüber machen, so ist das.

  9. ich meinte eher den vergleich das kreuz am hals zum kopftuch aufm kopf 🙂

    wenn ein lehrer mit einem kreuz um den hals rumrennt, dass jeder schüler sieht, regt sich doch auch keiner auf.

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