Teilsieg? Weniger.

Naja:

Bundesgesetz zur Kampfhundezucht verfassungswidrig – Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Bundesgesetze gegen Kampfhunde für teilweise verfassungswidrig: Für das Zuchtverbot fehle dem Bund die Gesetzgebungskompetenz, das Importverbot ist verfassungsgemäß.

Das ist ebenso unbefriedigend, wie nahezu jedes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, da man den Ball an die Länder abgibt. Wird also bedeuten: Der Streit geht von vorn los und wir haben weiterhin ein wunderbares Verwirrspiel. So wie im Moment, wo Hundehalter nicht weiß, ob man seinen Hund jetzt mit oder ohne Maulkorb und/oder Leine zu führen hat, wenn man über die (Bundes-)Landesgrenze reist …
Die „Hundelobby“ braucht einen medienwirksamen Mitstreiter … obwohl man gegen die „Bestien-Schlagzeilen“ diverser Yellow-Press-Dummblätter wohl sowieso nicht ankommt …
Nicht der Hund als solcher ist das gefährliche Wesen, sondern vorallem der (unfähige oder aggressive) Hunde-Halter. Natürlich ist ein Hund ein (domestiziertes, aber noch immer wildes) Tier. Natürlich hat er einen Jagdinstinkt. Aber ihn zu einer gefährlichen Bestie zu machen, darauf darf der Mensch ganz allein stolz sein …

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3 Kommentare

  1. Ich finde das Urteil (zumindest das was ich darüber aus den Medien weiß) auch äußerst unbefriedigend. Sicher leben wir in einem föderalen Staat ? Aber an solchen Urteilen (siehe auch Bildungs- und Mediengesetzgebung) sieht man auch die Grenzen. Das Urteil des Bundesverfassungsgesetzes beschäftigt sich leider eben nicht mit der Grundsatzfrage, sind bestimmte Rassen(Hunde!) gefährlich, sondern gibt die Verantwortung wieder zurück an die Länder. Das gleiche hatten wir ja schon beim Kopftuch für islamische Lehrerinnen.

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