Zeugen Jehovas eine Körperschaft

Die „Nichtbeachtete Nachricht des Tages“ pünktlich zu Ostern: Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.
Bedeutet: Die Zeugen Jehovas dürfen jetzt an staatlichen Schulen Religionsunterricht geben (unter best. Umständen), haben das Recht Vertreter in die Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten zu entsenden, dürfen Kirchensteuern erheben und eigene Beamte anstellen. Außerdem gibt es massive Steuervergünstigungen.

Begründung der Anerkennung:

«Es gibt keine Auskünfte von Familiengerichten oder Schulpsychologen, die belegen, dass die Zeugen Jehovas eine Drucksituation aufbauen, wenn sich ein Familienmitglied von der Gemeinschaft abwendet», sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Kipp. Die Aussagen von Aussteigern reichten nicht aus, weil erst ihr psychischer Hintergrund überprüft werden müsse.

Dazu sag ich jetzt nix. Echt nicht. Nein.

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Ein Kommentar

  1. Zum Thema „Körperschaft des öff. Rechts“…: Es wird ja seit dem Urteil nimmer viel in der Presse berichtet. Was aber meines Erachtens viel wichtiger , als die Erlangung dieses Status ist, ob sie Beamte stellen wollen. Ob sie in staatlichen Schulen lehren wollen? Ob sie Kirchensteuer erheben wollen….
    Mein Freund sagt immer, dass es erst Sinn macht, wenn man NACH der Jagd das Bärenfell zerlegt. Wenn man nämlich vorher schon, in Gedanken die Dinge zerstückelt, kommts sowieso anders….
    Er hat Recht. Was bringt es, über ungelegte Eier zu gackern? Noch haben sie keinerlei o. g. Aktivitäten angemeldet noch soweit mir bekannt vor.
    Also, wieso aufregen? Sollen sie doch eine solche Körperschaft sein? Schlimmeren Schaden als die Katholische Kirche in den letzten Jahrhunderten bis heute richten sie bestimmt net an. Es laufen halt dann mehr Menschen rum, die sich Ihres Glaubens nicht schämen. Etwas was ich noch nicht gelernt habe. Denkt mal darüber nach… Gruß

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