Mitte letzten Jahres kam das jüngste Kind (auch genannt „Beebie“) nach Hause und trällerte eine Melodei, die es offenkundig im Kindergarten gelernt hatte. Aufgrund seines Alters (2) war vom Text recht wenig verständlich, im Gegensatz zu Aufforderung des Kindes, das Lied vorgebend mitzusingen. Nur: Mitsingen, ohne zu wissen um welches Lied es sich handelt, fällt etwas schwer. Also haben wir am nächsten Morgen einfach die Kindergärtnerin gefragt ob es eine Möglichkeit gäbe den Liedtext zu bekommen. Gab es nicht – denn die GEMA hatte im Auftrag der VG Musikedition bereits 2009 (und dann nochmals kurz vor Weihnachten 2010) allen Kindertagesstätten in Deutschland einen Brief zukommen lassen. Demnach dürften die Notenblätter von Kinderliedern nicht mehr herausgegeben werden – es sei denn, der Kindergarten zahlt hierfür eine GEMA-Gebühr.
Nun kann man über diesen Sachverhalt vortrefflich streiten – inwieweit Kinderlieder nun Kulturgut sind und damit ein „Recht“ auf eine gewisse Freiheit bestehen sollte. Oder wie hoch genau der wirtschaftliche Schaden durch an Eltern verteilte Notenzettel denn sein kann.
Oder man schafft Abhilfe, wie der gemeinnützige Verein Musikpiraten e.V..
Der möchte jeder der über 50.000 Kinderbetreuungseinrichtungen in Deutschland ein 52-seitiges Gesangsbuch zur Verfügung stellen, aus welchem die abgedruckten Kinderlieder beliebig oft für Eltern kopiert werden dürfen. Mit ins Buch sollen u.a. gemeinfreie Lieder wie „Die Vogelhochzeit“, „Alle Vögel sind schon da“, „Zum Geburtstag“, „Bruder Jakob“, „Froh zu sein bedarf es wenig“ und „Die Gedanken sind frei“ wandern – durchaus weit verbreitete und bekannte Kinderlied-Klassiker.
Bis das Buch erscheint, können Eltern und Erzieher über das Portal Kinder wollen singen schon heute gemeinfreie Lieder inklusive Text und Noten abrufen und verteilen.