Der Haushalt und das liebe Kind: Mithilfe gesetzlich verankert

Falls die Kinder das nächste mal beim Helfen im Haushalt streiken, nehme man einfach die Staatsmacht zu Hilfe. Oder das BGB. Dort steht unter Paragraph 1619, Dienstleistungen in Haus und Geschäft:

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

… vielleicht hilft es ja was.

Wofür es alles so Paragraphen gibt. Ich lese jetzt mal weiter, vielleicht steht da auch noch weiter hinten, dass Kinder ab dem 18ten Lebensjahr dann Mama und Papa Taschengeld zahlen müssen?

PS: Die Polizei Hagen bat neulich via Facebook übrigens, Kindern keine Angst vor ihnen zu machen.
Hören Sie bitte auf, Ihren Kindern zu sagen, dass wir sie holen, wenn sie nicht brav sind. Ihre Kinder sollen zu uns kommen, wenn sie Angst haben…und nicht Angst vor uns haben!„, schrieb der Polizeisprecher in einem vielfach geteilten Posting. Und ich frage mich: Welche Eltern drohen ihren Kindern denn mit der Polizei? Ich habe sowas persönlich zum Glück noch nie gehört und würde entsprechendes nie sagen …

Foto: Oliver Hallmann, flickr CC Lizenz

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